Beantwortung der Verwaltung
Gibt es einen festgelegten Ablaufplan (Normierung) bei der Prüfung von Pflegeeinrichtungen
durch die Heimaufsicht des Ennepe-Ruhr-Kreises? Wie sieht dieser Ablaufplan aus?
Für die Prüfungen der Pflegeeinrichtungen wird ein fester Ablaufplan herangezogen. Für den
strukturellen Teil wird von den Verwaltungskräften der sogenannte Rahmenprüfkatalog
genutzt. Dieser umfasst die sieben Kriterien Qualitätsmanagement, Personelle Ausstattung,
Wohnqualität, Hauswirtschaftliche Versorgung, Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung,
Pflege und Soziale Betreuung, Mitbestimmung und Mitwirkung.
Im Bereich Pflege und Soziale Betreuung nutzen die prüfenden Pflegefachkräfte einen
weiteren Prüfbogen. Dieser umfasst die Bereiche Medikamentenmanagement,
Dekubitusprophylaxe, Wundmanagement, Mobilität, Sturz, Inkontinenz, Schmerzen und
Ernährung. Die Pflegefachkräfte führen neben einer Dokumentationsprüfung auch eine
Inaugenscheinnahme bei den Nutzerinnen und Nutzern durch.
Erfolgen die Überprüfungen von Pflegeeinrichtungen durch die Heimaufsicht des Ennepe-
Ruhr-Kreises ohne vorherige Anmeldungen?
Regelprüfungen werden maximal eine Stunde vorab schriftlich angekündigt, um der
Einrichtungsleitung die Möglichkeit zu bieten, ausreichend Fachkräfte zu rekrutieren, um die
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Prüfung entsprechend begleiten zu können. Anlassprüfungen erfolgen grundsätzlich
unangekündigt.
Wie geht die Heimaufsicht/Kreisverwaltung bei einer Meldung/Anzeige gegen eine
Pflegeeinrichtung durch Angehörige/Bewohner-innen, Mitbürger-innen vor?
Meldungen und Anzeigen gegen eine Pflegeeinrichtung führen in der Regel zu einer
zeitnahen Anlassprüfung. Die vorgetragenen Beschwerdepunkte werden vor Ort überprüft.
Je nach Beschwerdevortrag werden alternativ Dokumentationen und Stellungnahmen von
der Pflegeeinrichtung zur Auswertung angefordert.
Werden von den Prüfungen durch die Heimaufsicht des Ennepe-Ruhr-Kreises schriftliche
Protokolle angefertigt? Wenn nein, warum werden keine Protokolle durch die Heimaufsicht
des Ennepe-Ruhr-Kreises angefertigt?
Im Rahmen der Regelprüfungen wird der o.g. Rahmenprüfkatalog ausgefüllt. Dieser wird im
Nachgang der Pflegeeinrichtung übersandt. Die Pflegeeinrichtung erstellt einen
Maßnahmenplan zu den einzuleitenden Maßnahmen. Zusätzlich wird zu jeder Prüfung ein
Ergebnisbericht erstellt. Diese können auf der Internetseite des Ennepe-Ruhr-Kreises unter
Wahrnehmung der WTG-Aufsicht eingesehen werden.
Für die Anlassprüfungen wird ebenfalls ein Bericht geschrieben. Dieser umfasst dann aber
nur das Ergebnis der jeweiligen Beschwerdeüberprüfung, welcher ebenfalls der
Pflegeeinrichtung zur Verfügung gestellt wird.
Die WTG-Aufsicht ist nach § 43 Abs. 1 WTG NRW verpflichtet, alle zwei Jahre einen
Tätigkeitsbericht über ihre Arbeit zu erstellen. Dieser Bericht ist ebenfalls auf der
Internetseite des Ennepe-Ruhr-Kreises hinterlegt und kann bei Interesse eingesehen
werden.
Beantwortung der Verwaltung
Gibt es einen festgelegten Ablaufplan (Normierung) bei der Prüfung von Pflegeeinrichtungen
durch die Heimaufsicht des Ennepe-Ruhr-Kreises? Wie sieht dieser Ablaufplan aus?
Für die Prüfungen der Pflegeeinrichtungen wird ein fester Ablaufplan herangezogen. Für den
strukturellen Teil wird von den Verwaltungskräften der sogenannte Rahmenprüfkatalog
genutzt. Dieser umfasst die sieben Kriterien Qualitätsmanagement, Personelle Ausstattung,
Wohnqualität, Hauswirtschaftliche Versorgung, Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung,
Pflege und Soziale Betreuung, Mitbestimmung und Mitwirkung.
Im Bereich Pflege und Soziale Betreuung nutzen die prüfenden Pflegefachkräfte einen
weiteren Prüfbogen. Dieser umfasst die Bereiche Medikamentenmanagement,
Dekubitusprophylaxe, Wundmanagement, Mobilität, Sturz, Inkontinenz, Schmerzen und
Ernährung. Die Pflegefachkräfte führen neben einer Dokumentationsprüfung auch eine
Inaugenscheinnahme bei den Nutzerinnen und Nutzern durch.
Erfolgen die Überprüfungen von Pflegeeinrichtungen durch die Heimaufsicht des Ennepe-
Ruhr-Kreises ohne vorherige Anmeldungen?
Regelprüfungen werden maximal eine Stunde vorab schriftlich angekündigt, um der
Einrichtungsleitung die Möglichkeit zu bieten, ausreichend Fachkräfte zu rekrutieren, um die
Prüfung entsprechend begleiten zu können. Anlassprüfungen erfolgen grundsätzlich
unangekündigt.
Wie geht die Heimaufsicht/Kreisverwaltung bei einer Meldung/Anzeige gegen eine
Pflegeeinrichtung durch Angehörige/Bewohner-innen, Mitbürger-innen vor?
Meldungen und Anzeigen gegen eine Pflegeeinrichtung führen in der Regel zu einer
zeitnahen Anlassprüfung. Die vorgetragenen Beschwerdepunkte werden vor Ort überprüft.
Je nach Beschwerdevortrag werden alternativ Dokumentationen und Stellungnahmen von
der Pflegeeinrichtung zur Auswertung angefordert.
Werden von den Prüfungen durch die Heimaufsicht des Ennepe-Ruhr-Kreises schriftliche
Protokolle angefertigt? Wenn nein, warum werden keine Protokolle durch die Heimaufsicht
des Ennepe-Ruhr-Kreises angefertigt?
Im Rahmen der Regelprüfungen wird der o.g. Rahmenprüfkatalog ausgefüllt. Dieser wird im
Nachgang der Pflegeeinrichtung übersandt. Die Pflegeeinrichtung erstellt einen
Maßnahmenplan zu den einzuleitenden Maßnahmen. Zusätzlich wird zu jeder Prüfung ein
Ergebnisbericht erstellt. Diese können auf der Internetseite des Ennepe-Ruhr-Kreises unter
Wahrnehmung der WTG-Aufsicht eingesehen werden.
Für die Anlassprüfungen wird ebenfalls ein Bericht geschrieben. Dieser umfasst dann aber
nur das Ergebnis der jeweiligen Beschwerdeüberprüfung, welcher ebenfalls der
Pflegeeinrichtung zur Verfügung gestellt wird.
Die WTG-Aufsicht ist nach § 43 Abs. 1 WTG NRW verpflichtet, alle zwei Jahre einen
Tätigkeitsbericht über ihre Arbeit zu erstellen. Dieser Bericht ist ebenfalls auf der
Internetseite des Ennepe-Ruhr-Kreises hinterlegt und kann bei Interesse eingesehen
werden.