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Verfassungsgericht kippt neues Kommunalwahlgesetz

CDU, SPD und Grüne haben im letzten Sommer das Kommunalwahlgesetz NRW geändert. Im Wesentlichen ging es um die Sitzverteilung. Zuvor war es so, dass, vereinfacht gesagt, kaufmännisch gerundet wurde. Die Anzahl der Sitze wurde mit der Stimmenanzahl der Partei multipiziert und und durch die Gesamtzahl der Stimmen geteilt. Die Division ergibt nur selten ganzzahlige Ergebnisse. Anhand der Zahl hinter dem Komma wurde dann gerundet. Ab 0,5 wurde aufgerundet und darunter abgerundet.

Bei der neuen Regelung wurde jedoch die Zahl hinter dem Bruch zusätzlich noch ins Verhältnis zur Zahl vor dem Komma gebracht. Daraus folgte, dass Parteien die aus dem Ergebnis vor dem Komma bereits mehr Mandate bekamen, begünstigt wurden.

Gegen diese Bevorzugung der großen Parteien, die sich diese selbst ins Gesetz hineingeschrieben, haben einige Parteien, darunter Die Linke und die Piratenpartei, Klage bei Landesverfassungsgericht eingereicht.

Heute hat das Gericht geurteilt. Das Gericht schloss sich mehrheitlich der Auffassung der Kläger an und stellte fest, dass das neue Gesetz gegen die Chancengleicheit verstoße.

Nun muss der Landtag noch diesen Sommer das Gesetz ändern. Es ist zu erwarten, dass zumindest für die Kommunalwahl im Herbst diesen Jahres wieder die ursprüngliche Regel gilt.