Antrag

Erfolg. Luca-App ist Geschichte

Ja, wenn man die Pressemeldungen der Kreisverwaltung liest, steht da nicht Linke und Piraten hätten das erreicht. Aber durch unser Engagement war die Kreisverwaltung letztlich gezwungen, Farbe zu bekennen. Wir haben Akteneinsicht genommen und eine Anfrage gestellt sowie in den Ausschüssen fragen gestellt. Letztlich haben wir einen Antrag auf sofortige Kündigung gestellt.

Schon in der Kreisausschusssitzung ist klar geworden, dass außer der SPD alle anwesenden Fraktionen die Luca-App kritisch sehen und eine klare Aussage über den Fortbestand des Vertrages einforderten. Im Kreistag wollte sich zwar keine Fraktion unserem Antrag anschließen, obwohl wir ihn auf eine fristgerechte Kündigung reduziert haben. Aber das war keine Entscheidung in der Sache, sondern hatte rein politische Gründe. Da wird zu sehr in Lagern gedacht. CDU und Grüne haben sich immerhin enthalten. Die Verwaltung war uns ja auch zuvorgekommen und hat so den kritischen Fraktionen die Möglichkeit gegeben, zu erklären, dass man ja auch für das Ende des Vertrages wäre, aber die Verwaltung ja bereits erklärt hätte, den Vertrag fristgerecht zu kündigen.

Für uns war das jedoch nicht genug. Ob eine Verwaltung verkündet, den Vertrag Ende Juli kündigen zu wollen, oder der Kreistag selbiges beschließt, ist ein großer Unterschied. Die Verwaltung ist letztlich der Landrat und wenn der es sich wieder anders überlegt, kann er sich einfach umentscheiden. Der Kreistag tagt in der Regel nur vier mal im Jahr und an seine Beschlüsse muss sich auch der Landrat halten. Wenn ein solcher Beschluss nicht zur Anwendung kommen soll, muss er vom Kreistag zurückgenommen werden.

Für die Menschen im Ennepe-Ruhr-Kreis ist es wichtig eine verlässliche Grundlage für ihre eigenen Entscheidungen zu haben. Ein Kreistagsbeschluss stellt eine solche verlässliche Grundlage dar. Die anderen Fraktionen waren dazu nicht bereit. Das spricht für sich.

Iris ist kein Ersatz für Luca-App

Der Kreis rettet sich jetzt mit der Erklärung, dass an die Stelle der Luca-App bald das neue Iris-Gateway treten wird. Dies bedeutet, dass sich Gastronomie, Einzelhandel, Vereine usw. eine neue Lösung für die Erfüllung ihrer Pflichten aus der Verordnung des Landes suchen müssen. Iris selbst ist nicht die Lösung für die Aufzeichnungen vor Ort, sondern lediglich eine Schnittstelle, über die dem Gesundheitsamt die Daten übermittelt werden. Insofern ersetzt Iris die Luca-App nur in der Kreisverwaltung. Die Betriebe und die Menschen im Kreis müssen jetzt selbst nach einer individuellen Lösung suchen. Für Gastronomie, Einzelhandel, Vereine usw. bedeutet das, dass sie sich eine neue Software suchen müssen oder zur Zettelwirtschaft zurückkehren. Für BesucherInnen dieser Orte bedeutet es, dass sie sich u.U. für jeden Ort eine andere App installieren müssen.

Dafür kann die Kreisverwaltung nichts, aber man kann ihr schon vorwerfen, dass sie mit dem Luca-Experiment, auf eine Lösung mit absehbarem Ende gesetzt hat und billigend in Kauf genommen hat, dass sich die Betroffenen nicht nach anderen Lösungen umsehen und sich so keine einheitliche, dauerhafte Lösung etablieren konnte. Denn die 60 Alternativen zur Luca-App stehen nicht erst durch Iris zur Verfügung.

CheckIn mit CoronaWarnApp – leider nicht in NRW

Die Landesregierung NRW könnte dem begegnen, indem sie in Ihrer Coronaschutzverordnung die Coronawarnapp für die Kontaktrückverfolgung zulässt. Sachsen hat diese nicht nur zugelassen, sondern als zu bevorzugende Lösung in ihrer Verordnung herausgestellt.

Die CoronaWarnApp wird bereits durch den Bund bezahlt und hat eine hohe Verbreitung. Da sie die Betroffenen direkt informiert, erspart sie den Weg über das Gesundheitsamt und ist somit schneller und entlastet die Behörde. Darüber hinaus bietet sie die Möglichkeit zur Speicherung des digitalen Impfpasses und stellt aktuelle Infomration zum Stand der Pandemie zur Verfügung.

Aktuelle erfüllt die CWA die Anforderungen aus der Verordnung nicht. Wenn man sich jedoch ansieht, wie selten auf die hinterlegten Daten, sei es bei der Luca-App oder jeder anderen Methode, zugegriffen wird, sollte bei Abwägung von Aufwand und Nutzen der CWA der Vorzug gegeben werden auch wenn damit keine Weitergabe von Daten an die Gesundheitsämter möglich ist. Aber notig war das bisher sowieso nur in Ausnahmefällen.